Trotz zahlreicher gesetzlicher Maßnahmen das Rauchen einzuschränken, bemüht sich die Tabakindustrie weiterhin ihre Produkte unters Volk zu bringen. Neben Steuererhöhungen auf Tabak und rauchfreien Innenräumen wurde bereits auch das Bewerben von Tabakprodukten weitestgehend begrenzt. Seit einigen Jahren versucht die Tabakindustrie daher E-Zigaretten als die bessere und gesündere Alternative darzustellen. Doch eine solche Werbeaussage ist unzulässig, entschied nun das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken.
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