Worauf müssen Content Creator bei Uploads achten?
Was darf ich hochladen?
Nutzer dürfen weiterhin alles hochladen, was entweder ihr eigenes Werk ist, oder wofür sie die Nutzungsrechte haben. Auch erlaubt ist die Verwendung fremder Werke, wenn es rechtlich erlaubt ist. Das ist bei Zitaten, Parodien oder Karikaturen der Fall. Auch eine geringfügige Nutzung zu nicht kommerziellen Zwecken, ist weiterhin erlaubt.
Wann wird ein Inhalt geblockt?
Bei einer rechtswidrigen Nutzung kann der Rechteinhaber eine Blockierung der hochgeladenen Inhalte verlangen. Der Rechteinhaber muss dann die Informationen darüber zur Verfügung stellen. Der Nutzer kann gegen diese Blockierung mit einer Beschwerde vorgehen.
Um einen Missbrauch von Personen vorzubeugen, die widerrechtlich Blockierungen vornehmen lassen wollen, hat das UrhDaG in § 18 eine Schadensersatzpflicht festgelegt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Blockung verlangt, obwohl er nicht der wirkliche Rechteinhaber an dem Werk ist, ist verpflichtet, dem Nutzer den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
Besteht die Gefahr von Overblocking?
Viele Nutzer sind in Sorge, dass durch die Nutzung von Uploadfiltern auch Inhalte gesperrt werden, die zulässig sind. Die mutmaßlich zulässigen Nutzungen nach § 9 UrhDaG sollen von den automatischen Blockierungen durch Uploadfilter ausgenommen werden. So soll die Meinungsfreiheit geschützt werden.
Verfahren bei Beschwerde durch Rechtsinhaber:
Rechteinhaber können die automatische Blockierung ihrer Werke durch Uploadfilter verlangen. Bei einer mutmaßlich erlaubten Nutzung nach den Kriterien von § 9 bis 11 UrhDaG geht der Upload zunächst online. Der Rechteinhaber wird dann darüber benachrichtigt, dass sein Werk nach den Maßgaben der mutmaßlich erlaubten Nutzung hochgeladen wurde. Dagegen kann der Rechteinhaber nun Beschwerde einlegen. Bis über diese Beschwerde entschieden wird, bleibt der Upload jedoch online.
Was ist die Red-Button-Funktion (§14 Abs. 4 UrhDaG)?
Damit die mutmaßlich erlaubten Nutzungen nicht missbraucht werden, um Urheberrechtsverstöße zu begehen, gibt es die sogenannte „Red-Button“-Option. Hierbei kann ein Upload sofort offline genommen werden, wenn nach menschlicher Prüfung die Nutzung offensichtlich Illegal ist. Das soll verhindern, dass den Rechteinhabern finanzielle Schäden entstehen, wenn ein Abwarten einer Prüfung zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Dieses Verfahren steht jedoch nur vertrauenswürdigen Personen zu. Nach welchen Kriterien darüber entschieden wird, welche Personen diesen Status erlangen, geht aus dem Gesetzesentwurf allerdings nicht hervor.
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