Am 20. Mai hat der Bundestag die größte Urheberrechtsreform der letzten 20 Jahre beschlossen. Dabei wurden die bereits im Jahr 2019 beschlossenen europäische Richtlinien umgesetzt.
Die Urheberrechtsreform wurde notwendig, da der technische Fortschritt die Möglichkeit zur Verbreitung von Werken stark verändert hat. Künstlerische Werke jeglicher Art können heute so einfach und schnell wie nie im Internet verbreitet werden. Im Fokus der Reform stand vor allem der Schutz des Urheberrechtes der Künstlerinnen und Künstler.
Eine der beiden Richtlinien, die das Europäische Parlament und der Rat 2019 verabschiedet haben, ist die DSM-Richtlinie (Directive on Copyright in the digital Single Market),die Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt. Bei der zweiten Richtlinie handelt es sich um die sogenannte „SatCab”-Richtlinie.
Die DSM-Richtlinie wurde nun in nationales Recht umgewandelt. Am 7. Juni 2021 ist bereits das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes in Kraft getreten. Das Urheberrechtsdienstanbieter-Gesetz (UrhDaG) wird erst ab dem 1. August wirksam.
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