Ein „vorsätzlicher und schwerer Verstoß”
Im Januar 2021 löschte Youtube das Video eines Nutzers mit dem Verweis auf seine „Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19”. In dem Video zu sehen waren Corona-Proteste in der Schweiz. Das OLG entschied per einstweiliger Verfügung bereits am 20. April, dass die Löschung zu Unrecht vorgenommen worden ist.
Nach den Richtlinien von Youtube sind Inhalte bezüglich Covid-19 verboten, „die ein ernsthaftes Risiko erheblicher Gefährdung mit sich bringen”. Nicht gezeigt werden dürfen Videos, wenn deren Inhalt „in Widerspruch zu medizinischen Informationen der Weltgesundheitsorganisation oder lokaler Gesundheitsbehörden stehen”. Die Löschung des betroffenen Videos Ende Januar mit Verweis auf die Corona-Richtlinien war nach Ansicht des Gerichts auch deshalb nicht rechtens, weil die geänderten Regeln nicht wirksam in den Vertrag mit dem Account-Betreiber einbezogen worden seien. Es genüge demnach nicht, eine mögliche künftige Änderung nur mit einem bloßen Hinweis anzukündigen.
Als problematisch stellt sich in diesem Fall aber nicht nur die Löschung des Videos dar, sondern auch, dass trotz der ergangenen Entscheidung des Gerichts, Youtube es unterlassen hat, das Video sofort wieder online zu stellen. Erst mehrere Wochen später, am 14. Mai, stellte Youtube das Video wieder auf seiner Plattform ein. Laut OLG ein „vorsätzlicher und schwerer Verstoß” von Youtube.
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