„Nur noch wenige Artikel vorhanden“, „Dieser Artikel befindet sich im Warenkorb von XY Personen“ oder „Dieser Artikel wurde in den letzten 24 Stunden XY mal verkauft“ – allein diese Beispielsätze lösen bei vielen Online-Shoppern einen erhöhten Puls aus. Ist die Schrift dazu noch in einer Warnfarbe gehalten oder sonst optisch hervorgehoben, könnte der Kaufanreiz noch einmal verstärkt werden, egal wie hoch der Preis aktuell ist. „FOMO“ oder „fear of missing out“ nennt sich dieses Phänomen in der Werbepsychologie.
Durch eine Art Verknappung werden Kaufwillige angeregt, einen Kauf abzuschließen, bevor das Angebot ausläuft oder der Bestand aufgebraucht ist. Weil dies einen gewissen (Kauf-)Druck oder -zwang ausübt, ist dies rechtlich natürlich nur in Grenzen erlaubt. Unternehmen, die durch angeblich absichtliche Falschangaben bei Warenbeständen oder Verfügbarkeiten die Verbraucher unter Druck setzen und sie so zu schnellen und unüberlegten Käufen animieren, handeln natürlich unlauter.
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Dies wird zu einer noch stärkeren Konzentration im Handel führen, was zu weniger Konkurrenz, einer Verringerung des Angebotes, weniger Alternativen und höheren Preisen führen wird.
Macht ruhig so weiter.
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Hallo Ralf Ternes,
da sieht der Fall natürlich anders aus. Zunächst: Sie müssen gar keine Bestände angeben. Dazu gibt es keine Pflicht. Möchten Sie dies tun, könnten Sie von der Situation ausgehen, welche Artikel Sie theoretisch produzieren können und dies entsprechend anzugeben. Angenommen, Sie haben eine Lieferzeit von x Tagen: wieviele Artikel können Sie in dieser Zeit herstellen?
Letztendlich sind Sie jedoch nicht von dieser Rechtsprechung betroffen, denn es geht vielmehr darum, künstlichen Druck durch falsche Angaben zu erzeugen.
Beste Grüße
Die Redaktion
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