Dass sie (bewusst oder unbewusst) einen Fehler gemacht haben, sehen die meisten abgemahnten Online-Händler im Abmahnfall ein. Dass mit einem kleinen (und subjektiv als unbedeutend empfundenen) Fehler jedoch meist viele Hundert Euro zu zahlen sind, lässt viele am deutschen Rechtssystem zweifeln. Die Meinungen zum Thema Abmahnungen im Online-Handel sind daher verständlicherweise geteilt: Einige Online-Händler finden sich schlicht und ergreifend damit ab, dass sie mit Abmahnungen im E-Commerce leben müssen. Andere hingegen starten (leider) gar nicht erst in den E-Commerce oder geben auf und machen die Schotten wieder dicht.
Abmahnungen sind jedoch eine gesetzlich vorgesehene Maßnahme, um den ordnungsgemäßen Wettbewerb zu sichern und Konkurrenten auf Verstöße hinzuweisen. An diesem Grundsatz wird sich auch in Zukunft nichts ändern, denn Abmahnungen sind Sache der Konkurrenten untereinander beziehungsweise ein Fall für die speziellen Verbände und Vereine (sofern sie nicht selbst rechtsmissbräuchlich handeln) und es wird ansonsten keine übergeordnete Kontrolle der Wettbewerbsverstöße als solche durch staatliche Kontrollinstrumente wie Behörden geben. Außen vor bleiben natürlich die bußgeldbewehrten Verstöße wie die fehlende Registrierung bei der Stiftung EAR oder Ähnliches.
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