Wer nach seinem juristischen Staatsexamen nochmal einen Einblick in seine angefertigten Klausuren haben wollte, musste bislang entweder einen Termin zur Einsicht vor Ort wahrnehmen oder für die Kopierkosten der Klausuren selber aufkommen. Ein Examenskandidat aus Essen sollte für die Kopien der angefertigten Klausuren mitsamt Bewertungen der Korrektoren 69,70 Euro zahlen. Dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und bekam Recht (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27.04.2020 - 20 K 6392/18 ). Das Landesjustizprüfungsamt des Landes NRW (kurz: LJPA) muss die Kopien der Examensklausuren den Prüflingen kostenlos zur Verfügung stellen. Das OVG Münster bestätigte diese Entscheidung nun.
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