Unterlassungserklärung zunächst verbindlich
Der Online-Händler, der einmal eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, ist durch diese grundsätzlich sein ganzes Leben lang gebunden. Solange sich der zur Unterlassung verpflichtete Online-Händler an die Vorgaben der Unterlassungserklärung hält (beispielsweise einen Grundpreis zu nennen oder eine andere Kennzeichnungspflicht einzuhalten), muss er nichts befürchten. Begeht er aber in der Folge denselben Fehler wieder, droht die Zahlung einer (sehr hohen) Vertragsstrafe. Im Falle des Ido Verbandes war dies auch keine leere Drohung, denn die Vertragsstrafe, meist dreitausend oder viertausend Euro pro Verstoß, wurde auch konsequent eingefordert.
Für alle, die von einer Ido Abmahnung betroffen sind, könnte jedoch neue Hoffnung aufkeimen. Zwar ist es so, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung wirksam ist. Dies gilt auch für Fälle, in denen sich die ursprüngliche Abmahnung im Nachhinein als rechtsmissbräuchlich herausstellt. Auch diese Unterlassungserklärungen werden nicht automatisch hinfällig, sondern bestehen weiter fort, wenn sie nicht gekündigt werden.
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Ich selbst konnte vor dem OLG Stuttgart nachweisen, dass die Mitgliederliste konstruiert wurde.
IDO bezahlte und wollte "Stillschweigen " einfordern. Warum wohl !!
Das ist Jahre her und immer noch geht die Tour weiter. Kann allen "Opfern" raten bis vor das OLG zu gehen.
Da arbeiten die Guten Leute.
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auch ich wurde von dieser Bande verklagt weil ich Garantie Erklärung unvollständig hatte , kann ich es anfechte?
Da ich ein Mittglied der Onlinehändlerbu nd bin wollte ich wissen ob Sie die Anfechtung für mich übernehmen.
Den Verfahren haben Sie damals für mich übernommen.
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Antwort der Redaktion
Hallo Ali,
wende dich am Besten direkt an abmahnunghaendlerbund.de.
Beste Grüße
die Redaktion
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