Der flächendeckende Ausbau des Mobilfunkstandard 5G ist noch nicht abgeschlossen und bislang ist er nicht überall verfügbar. Dennoch nutzt so mancher Händler den neuesten Standard, um auf seine Angebote aufmerksam zu machen, obwohl nicht jeder potenzielle Kunde bisher die Möglichkeit hat, davon zu profitieren.
Einer bundesweit uneingeschränkten Werbung mit 5G hat ein Gericht nun einen Riegel vorgeschoben. Das Landgericht (LG) Koblenz untersagte einem Unternehmen die Werbung mit 5G, da diese irreführend sei. Nach Berichten der LTO fehlte der Werbung der Hinweis, dass der Standard zurzeit lediglich regional verfügbar ist. Wer mit 5G-Service wirbt, müsse daher auch auf bestehende Netzschwierigkeiten aufmerksam machen.
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