Maßanzüge, Rollos oder Visitenkarten. Fertigen Händler eigens für ihre Kunden Waren auf deren Wunsch und anhand individueller Bedürfnisse oder Maße an, birgt dies natürlich ein hohes Risiko, im Widerrufsfall auf der bestellten und nun nun quasi wertlosen Ware sitzen zu bleiben. Deswegen kommt es, besonders bei hochpreisigen Artikeln, immer mal wieder zu Streitigkeiten. Zuletzt und wegweisend war es der Streit vor dem EuGH um eine bestellte Einbauküche, bei deren Anfertigung spezielle und auf die Kundin zugeschnittene Veränderungen berücksichtigt werden sollten.
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