In unserem Newsflash informieren wir kurz und bündig über Neuigkeiten aus dem Bereich. Diese Woche geht es um das Arbeitsrecht.
Für kleine Betriebe gilt das Kündigungsschutzgesetz zwar nicht, dennoch stehen Arbeitnehmer nicht auf verlorenem Posten da. So hat das Arbeitsgericht Köln (Urteil vom 15.04.2021, Az. 8 Ca 7334/20) festgestellt, dass eine Kündigung wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt und damit unwirksam ist.
Wie der Rechtsanwalt Rudolf Hahn auf anwalt.de berichtet, ging es bei dem Rechtsstreit um einen Dachdecker, der auf Aufforderung des Arbeitgebers keine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Quarantäne vorgelegt hat. Diese Bestätigung konnte der Arbeitnehmer allerdings aufgrund einer behördlichen Verzögerung auch nicht vorlegen.
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