Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Beschränkungen fürchten zahlreiche Unternehmen und Selbstständige um ihre Existenz. Besonders hart getroffen hat die Krise die Gastronomen, die trotz teilweise ausgearbeiteten Hygienekonzepten, keine Gäste in ihren Lokalen bewirten dürfen. Zwar können diese ihren Kunden Speisen und Getränke zum Abholen anbieten, doch auch dieses Konzept kann nur schwerlich sämtliche anfallenden Kosten decken.
Nun hat ein Gastronom Klage erhoben. Sein Ziel war es, Ersatz des Ertragsausfallschadens aus einer sogenannten Betriebsschließungsversicherung zu erhalten. Wie der Spiegel berichtet, hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein über die Sache geurteilt, mit dem Ergebnis, dass es keine Entschädigung wegen Schließung aufgrund des Corona-Lockdowns gibt.
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Ich konnte noch erfahren das ca. 73.000 Gastronomen solch eine Versicherung haben.
Nun wäre natürlich nett gewesen herauszuarbeite n - wie Hoch die Monatlichen Beiträge im Durchschnitt sind /wieviel Jahre die meisten schon bezahlen ohne je einen Anspruch gestellt zu haben - und letztendlich wie hoch die Erstattungssumm e denn Ausfallen würde - wohlgemerkt für 30 Tage !?
abgesehen von der Wortklauberei - nur dieses eine Geschäft betreffend - in welchen Vertrag jeglicher Art - konnte 2020 etwas von Corona Covid 19 stehen, ich kann mir auch nicht vorstellen das in normalen Verträgen etwas über Pandemien stand. (Ärzte, Feuerwehr usw. jetzt mal ausgenommen)
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