Wer die Möglichkeit hat, von zu Hause aus zu arbeiten, der nutzt diese – insbesondere während der andauernden Corona-Pandemie. Durch die steigende Zahl an Arbeitenden im Homeoffice summieren sich allerdings auch die von den Gerichten zu klärenden rechtlichen Fragestellungen. Denn auch wenn die Wege zum heimischen Arbeitsplatz durchaus kurz sind, bedeutet das nicht, dass keine Unfälle geschehen können.
Oftmals geht es daher um die Frage, wann ein Unfall im Homeoffice ein Arbeitsunfall ist und wann die gesetzliche Unfallversicherung greift. Wie das Manager Magazin berichtet, hat sich die Rechtsprechung aktuell erneut mit einem solchen Problem auseinanderzusetzen. Genauer gesagt, ob ein Sturz auf dem Weg zum Schreibtisch im Homeoffice ein sogenannter Wegeunfall ist. Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen sagt: Nein.
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