Weil der öffentliche Vergleich mit der Konkurrenz so sensibel ist, hat er sich im Wettbewerbsrecht sogar einen eigenen Paragraphen verdient. Vergleichende Werbung ist jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen zum Gegenstand hat. So ein Vergleich ist aber nicht automatisch unerlaubt und abmahnfähig. Schon die ganz Großen wie McDonald's versus Burger King oder Pepsi und Coca Cola haben sich daran versucht, doch teilweise auch die Zähne ausgebissen.
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