Soziale Netzwerke laden dazu ein, die eigene Person bzw. das Unternehmen virtuell vor- und darzustellen. Es wird vor allem bei Facebook und Instagram auf den Pinnwänden viel Platz geboten, um mit Fotografien, Bildern, Grafiken, Videos, Artikeln, Musik oder Zitaten kreativ und individuell zu werben. Hier endet jedoch das Urheberrecht nicht.
Der Urheber eines Bildes, einer Fotografie, eines Videos und anderer urheberrechtlich geschützter Werke muss mit der Nutzung durch einen Dritten einverstanden sein. Ohne das Einverständnis der Person, die das Werk erschaffen hat oder verwaltet (z.B. ein Foto-Archiv), dürfen die Inhalte nicht verwendet werden. Das ist fast schon eine rechtliche Selbstverständlichkeit, wird von vielen jedoch immer noch missachtet, denn die Copy&Paste-Funktion ist zu verlockend. Das Teilen oder Retweeten bei Twitter ist rechtlich gesehen aber „neutral".
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