Gute Nachrichten für Verliebte: Wer seinen Partner fürs Leben gefunden hat, muss nicht länger in überlangen Verträgen einer Partnervermittlung gefangen bleiben. Das Landgericht Hamburg hat der Verbraucherzentrale Brandenburg im Streit mit der PE Digital GmbH, der Plattformbetreiberin von Parship, recht gegeben und festgestellt, dass lange Kündigungsfristen in Verbindung mit einer automatischen Vertragsverlängerung unwirksam sind. Bisher wurde ein abgeschlossener Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate verlängert, wenn nicht rechtzeitig drei Monate vor Vertragsende gekündigt worden ist. Die skurrile Rechtfertigung von Parship konnte das Gericht letztlich nicht überzeugen, berichtet die Verbraucherzentrale selbst.
Seit längerer Zeit muss sich die Partnerbörse Parship dem Vorwurf unlauterer Geschäftspraktiken entgegensetzen. Dabei geht es meist um Werbeaussagen oder die Zahlungsmoral nach einem Widerruf der Kunden. Die Kündigungsmodalitäten stehen ebenfalls in der Kritik. Tatsächlich stapeln sich bei der Verbraucherzentrale die Beschwerden von Verbrauchern, weil Verträge ungewollt verlängert und Kündigungen von Parship nicht akzeptiert werden.
Laut Ansicht des Gerichts müsse sich die Partnervermittlung an den eigenen Werbeaussagen messen lassen. Nach diesen wirbt Parship auf seiner Website mit dem Erfolg, eine dauerhafte Partnerschaft zu finden. Davon blieben neun von zehn Paaren zusammen. Dass diese Paare die Inanspruchnahme der Leistungen von Parship anschließend nicht weiter benötigen, erscheint nur logisch.
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