Klauseln „fingieren“ Zustimmung
Ist der Betroffene mit der Änderung einverstanden, muss er nichts tun. Die Konsequenz ist jedoch, dass der Kunde durch das Schweigen die neuen Bedingungen einfach akzeptiert. Zwar wird für alle anderen ein Widerspruchs- oder Sonderkündigungsrecht eingeräumt und der Kunde kann in einem sehr kurzen Zeitraum oder sogar fristlos kündigen. Viele Anbieter spekulieren auf die Unerfahrenheit oder gar Faulheit ihrer Kunden, sich die Änderungen genauer anzusehen.
Auch die Postbank wollte ihre Kunden über Preiserhöhungen und Vertragsanpassungen in den AGB lediglich informieren und es als Zustimmung werten, wenn Kunden darauf nicht antworten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Postbank deshalb verklagt. Am 27. April 2021 gab der BGH das langersehnte Urteil, welches die Branche generell betrifft, bekannt. Dabei ist das Gericht in dem Grundsatzurteil den Verbraucherschützern gefolgt. Klauseln betreffend künftige Vertragsänderungen dürfen nicht so formuliert sein, dass sie eine Zustimmung des Bankkunden einfach mutmaßen. Mit den offenen Klauseln könne der gesamte Vertrag uneingeschränkt und ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden umgestellt werden, was auch laut BGH unzulässig sei.
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Sonntag früh Email mit den neuen Preis usw. - na O.K. an den einen Euro soll´s nicht scheitern.
aber Nachts dann, sehe Teil x von Serie y fertig.
Popup: sind Sie einverstanden den neuen Preis zu bezahlen (o.s.ä.) ? - weiter ging´s nicht mehr - kein vor oder zurück - Nein wäre natürlich noch besser gewesen - also Ja klicken oder den ganzen Tab /Fenster löschen.
nächsten Tag bekomme ich dann die Bestätigungsmai l des neuen Preises.
eigentlich besonders Schade so reinzupoltern - weil für mich der Preis auch so vollkommen in Ordnung ist.
und warum nur bis 2018 zurückfordern ?
wieviel Preiserhöhungen hat allein Ebay in den letzten 10 Jahren auf diese Art durchgezogen ?
Banken Versicherungen Mieten Betriebskosten Plattformen und was noch alles ?
nicht das ich noch an "Altersreichtum " sterbe, wenn ich das alles einklage ?
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