Vor rund einem Jahr hat die Bundesregierung in einer Art Nacht- und Nebelaktion ein neues Gesetz beschlossen, nach welchem Käufer in Fällen von abgesagten Events einen Gutschein des Veranstalters akzeptieren müssen. Darunter litten abertausende Kunden (und Service-Mitarbeiter) in den Ticketverkaufsstellen, denen zuvor nach dem deutschen Recht eigentlich der volle Kaufpreis hätte erstattet werden müssen. Nach und nach wendete sich jedoch das Blatt scheinbar, denn zahlreiche Gerichte nahmen sich der Sache aus unterschiedlichen Blickwinkeln an.
Unter anderem leitete das Amtsgericht Bremen eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshof weiter. In einem Parallelverfahren hatten die Richter andere Argumente angeführt, die Richtung war jedoch die gleiche: Das Geld sei trotz Gutscheingesetz zu erstatten, denn der Ticket-Zwischenhändler müsse dafür einstehen, dass die Teilnahme an der Veranstaltung möglich ist. Das Amtsgericht Frankfurt beispielsweise, ist sogar von der Verfassungswidrigkeit der Gutscheinlösung überzeugt.
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