Hintergrund: Wer zu schnell klagt, muss zahlen
Wie kommt dieses Ergebnis zustande? Eigentlich heißt es ja immer, dass derjenige, der einen Anspruch erfolgreich vor Gericht begründet, eben gerade keine Kosten trägt. In erster Linie sollen in Deutschland Rechtsstreitigkeiten, wenn möglich, erstmal außergerichtlich geregelt werden. Erst wenn ein Anlass zur Klage gegeben ist, soll der Anspruchsinhaber sich an die Justiz wenden. So ein Anlass ist beispielsweise dann gegeben, wenn klar ist, dass es mit der anderen Partei zu keiner Einigung kommen wird und daher ein Richter den Streit nach Rechtslage entscheiden soll.
Wer hingegen ohne so einen Anlass jemanden verklagt, soll dafür nicht auch noch damit „belohnt“ werden, dass der andere die Kosten trägt, selbst wenn der Anspruch besteht.
Beispiel: Annabell ist der Meinung, dass Sylvia ihr noch 250 Euro schuldet. Diese hatte sie ihr mal im Urlaub geliehen und sie seitdem aber nicht mehr drauf angesprochen. Da sie aktuell ohnehin nicht gut auf sie zu sprechen ist, erhebt sie direkt Klage. Sylvia ist total überrumpelt und zahlt sofort die 250 Euro. Sie hatte schlicht und ergreifend vergessen, dass der Betrag noch ausstand. Hätte Annabell sie außergerichtlich zunächst mit einer Mahnung angezählt, hätte sie die 250 Euro selbstverständlich gezahlt. Der Rechtsstreit wird daraufhin von beiden Seiten für erledigt erklärt und das Gericht muss noch über die entstandenen Gerichtskosten entscheiden.
Lösung: Dass Annabell einen Anspruch auf das Geld hat, steht außer Frage. Sie hat sich allerdings in keinster Weise bemüht, den Streit erst mal außergerichtlich zu klären. Es erscheint unfair, dass Sylvia die Kosten für einen Prozess tragen muss, obwohl nie ausgemacht war, bis wann sie das Geld zurückzahlen muss und sie entsprechend auch keine Frist verpasst hat.
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