Amazons Verkaufskonzept für Händler basiert auf dem sogenannten Anhängen. Das Anhängen bei Amazon war und ist ein leidiges Thema, obwohl es in letzter Zeit recht ruhig war. Eine Grundsatzentscheidung sorgte bereits für genügend Wirbel und Arbeit: Marketplace-Händler, die auf der Internet-Verkaufsplattform Amazon Marketplace Produkte zum Verkauf anbieten, trifft eine Überwachungs- und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen der Produktbeschreibungen ihrer Angebote, die von Dritten vorgenommen werden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. März 2016, Akzenzeichen: I ZR 140/14).
Die folgende Rechtsprechung konkretisierte und verschärfte das letztendlich sogar noch: Um einer Haftung zu entgehen, müssen die Angebote regelmäßig kontrolliert werden. Ein Händler, der seine Angebote, beispielsweise auf unrichtige UVPs, einmal pro Wochenarbeitstag (Montag bis Freitag) kontrolliert, kann sich entlasten. Mittlerweile kann man dafür zwar Softwarelösungen nutzen. Diese sind jedoch kostenpflichtig und bieten keine Abmahngarantie.
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