Bewertungen sind mittlerweile nicht mehr nur Online-Händlern wichtig. Auch für Arbeitgeber gewinnen Plattformen wie etwa Kununu immer mehr Bedeutung. Negative Bewertungen durch Mitarbeiter sind natürlich ärgerlich; noch ärgerlicher sind sie, wenn sie falsche Tatsachenbehauptungen beinhalten.
In so einem Fall steht steht dem betroffenen Unternehmen ein Löschanspruch zu. Allerdings können sie auch die Bestandsdaten der Autoren von der Plattform herausverlangen. Dass das Vorliegen der Voraussetzungen dafür nicht ganz einfach zu beurteilen ist, stellte nun das OLG Celle fest.
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