Der Coronavirus und die grassierende Pandemie machten und machen noch immer einen Strich durch vieles, insbesondere auch durch Messen. Für Aussteller, die bereits einen Mietvertrag über einen Messestand abgeschlossen haben, stellt sich dann die Frage, welche Konsequenzen die Untersagung der Messe durch die Behörden nach sich zieht. Ein Leser wies uns auf ein Urteil in solch einer Sache hin, das er vor dem Amtsgericht Kiel erwirkt hat (Urteil v. 19.03.2021, Az. 107 C 144/20). Hier stritt er um die Rückzahlung der bereits an den Messeveranstalter gezahlten Standgebühren in Höhe von knapp 3.500 Euro.
Der Händler hatte 2019 mit dem Messeveranstalter einen Vertrag über die Anmietung eines Standes für eine Messe im März 2020 geschlossen und die Standmiete einige Wochen vor der geplanten Messe wie vertraglich vereinbart überwiesen. Unmittelbar vor dem ersten Messetag wurde die Veranstaltung aber durch das hessische Gesundheitsministerium untersagt. Der Messeveranstalter teilte dies dem klagenden Händler mit und verwies auf einen Messezeitraum Anfang 2021. Da dieser Ersatztermin aber nicht tragbar sei, verlangte der Händler die volle Rückerstattung der geleisteten Zahlung. Nachdem der Veranstalter nicht reagierte, erhob der Händler schließlich Klage.
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kann man dieses Urteil bei Ihnen einsehen? In den online-Datenban ken es es leider nicht abrufbar.
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Kämpf
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Antwort der Redaktion
Hallo,
die Entscheidung haben wir bedauerlicherwe ise nicht mehr gespeichert.
Unter Angabe des Aktenzeichens können Sie aber bei dem Amtsgericht Kiel anfragen.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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