Differenzbesteuerung löst Hinweis- und Informationspflicht aus
Eine Sonderstellung nehmen jedoch differenzbesteuerte Waren wie Antiquitäten oder gebrauchte Fahrzeuge ein, denn sie enthalten zwar Steuern, aber eben in anderer Form: Beim Verkauf differenzbesteuerter Ware unterliegt nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist daher auch bei differenzbesteuerten Waren zunächst einmal im Preis enthalten und damit folglich nach den allgemeinen Regeln am Endpreis anzugeben. Es ändert sich daran nichts, dass diese Differenzbesteuerung in den Rechnungen nicht ausgestellt werden muss.
Ergänzend dazu muss jedoch ein Hinweis zur Sonderbesteuerung erfolgen: „Diese Ware unterliegt der Differenzbesteuerung. Die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer wird in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen.“ Mangels anderer Optionen muss dieser stattdessen auf Plattformen wie Ebay in die Artikelbeschreibung integriert werden.
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ich habe in meinem Shop direkt unter dem Preis stehen:
"inkl. Differenzbesteu erung nach § 25a UStG"
Ist damit dem Gesetz genüge getan?
Herzliche Grüße
Peter
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Hallo Peter,
ein kleiner Teil fehlt noch. Wir empfehlen: „Diese Ware unterliegt der Differenzbesteu erung. Die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer wird in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen.“. Also der letzte Teil wäre noch zu ergänzen.
Beste Grüße
Die Redaktion
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