Rechtsprechung mit klarer Tendenz
Auf der anderen Seite stehen jedoch enttäuschte und frustrierte Kunden, die keine Verwendung für einen eigentlich wertlosen Gutschein haben oder gar dringend auf die Erstattung des Geldes angewiesen sind. Schon unmittelbar mit dem Inkrafttreten gab es einen erhobenen Zeigefinger aus Brüssel.
Die Lobby, die hinter den abertausenden geprellter Kunden steht, hat über die letzten Monate daher einiges zu tun gehabt, um den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen. Diskutiert wird unter anderem, wie es mit dem Widerrufsrecht aussieht. Dazu leitete das Amtsgericht Bremen eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshof weiter (wir berichteten). Das Amtsgericht Frankfurt beispielsweise, ist sogar von der Verfassungswidrigkeit der Gutscheinlösung überzeugt. Die Klage gegen Eventim steckt noch im Verfahren und soll frühestens Ende April entschieden werden, wie uns die Verbraucherzentrale NRW auf unsere Anfrage mitteilte.
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