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Das wird teuer – oder nicht? Datenschutzverstöße können richtig ins Geld gehen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erfährt das auch Spanien: Verurteilt wurde das Land zur Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 15 Millionen Euro, zuzüglich einem täglichen Zwangsgeld von gut 89.000 Euro (Urteil v. 25.02.2021, Rs. C-658/19). Steckt dahinter ein DSGVO-Verstoß? Nicht ganz. Während es sich bei der DSGVO um einen EU-Rechtsakt handelt, der in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar ist, existieren noch andere Regularien, so auch die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verhütung und Aufdeckung von Straftaten. Hier handelt es sich also um eine Richtlinie, die mit der Besonderheit daherkommt, von den Mitgliedstaaten in eigenes Recht umgesetzt werden zu müssen – derartige EU-Richtlinien sind also nicht wie Verordnungen unmittelbar anwendbar.
Hier liegt nun die Krux: Bis zum Beginn des Verfahrens vor dem EuGH und unter Nichteinhaltung einer Frist hatte Spanien die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen nicht durchgeführt bzw. diese auch nicht mitgeteilt und damit gegen eine entsprechende Verpflichtung verstoßen. Das neben dem Pauschalbetrag in Millionenhöhe täglich anfallende Zwangsgeld bleibe solange fortbestehen, bis Spanien die Pflichtverletzung beende.
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