Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe
Dem Urteil ging einmal mehr eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung voraus. Der von der Internetrecht Rostock vertretene Händler wurde wegen einer fehlenden Grundpreisangabe abgemahnt. Vor Gericht wurde dann die Aktivlegitimation des Vereines angezweifelt. Dieser Ansicht folgte das Gericht. Grundlage für die Feststellung ist der Aufbau des Verbandes. So kommen die Einnahmen, die der Verein durch seine „umfangreiche Abmahntätigkeit“ generiert, lediglich den wenigen Mitarbeitern zu Gute – diese bekommen dann aber auch einen Stundenlohn von 60 Euro. Das ist für eine Tätigkeit in einem Verein ganz schön viel und lässt darauf schließen, dass es dem Verband nur ums Bare geht.
Weiterhin heißt es: „Bei dem Kläger handelt es sich seiner Struktur nach um ein reines Wirtschaftsunternehmen, mit dem diese wenigen dort Tätigen unter dem Vorwand, den Wettbewerb fördern zu wollen, lukrative Einnahmen erzielen.“
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Dem muss endlich ein Strich durch die Rechnung gezogen werden.
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Mit der IDO hatte ich auch schon zu tun, da sie aber weigerten Ihrer Mitgliederliste n offenzulegen (als Beweis dass sie eine erhebliche Nummber an ähnlichen Geschäfte - also Konkurrenten vertreten) wurde der Fall seitens IDO eingestellt. Tja, ohne Beweis dass Sie berechtigt sind, kein Geld ...
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