Alles nur eine Bagatelle?
Die Befürchtung vieler Online-Händler war nun, dass ein Versäumnis neben einer Abmahnung teure Konsequenzen haben kann. Erfreulich wurden daher Gerichtsentscheidungen aufgenommen, die vereinfacht gesagt die Feststellung getroffen haben, dass eine einzelne rechtswidrige Werbe-E-Mail eine Bagatelle darstellt und gar nicht erst zum Schadensersatz berechtigt.
So ein Urteil hatte 2019 auch das Amtsgericht Goslar (Urteil vom 27.09.2019, Aktenzeichen: Az. 28 C 7/19) gefällt. Ein Rechtsanwalt hatte eine unerwünschte Werbe-E-Mail erhalten und Schadensersatz vom Versender gefordert. Das Amtsgericht wies die Klage ab, da es sich um eine bloße Bagatelle handelte. Die Mail sei klar als Werbung gekennzeichnet gewesen, so dass der Empfänger sie einfach hätte löschen können, ohne sich näher damit befassen zu müssen. Das wollte sich der Anwalt aber nicht gefallen lassen und reichte Verfassungsbeschwerde ein.
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