Verstößt jemand gegen das Wettbewerbsrecht, fällt dieses unter das sogenanntes Deliktsrecht. Das Deliktsrecht regelt, dass dasjenige Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk die rechtswidrige Handlung begangen wurde. Das führte bei Wettbewerbsverstößen im Internet zu dem unbefriedigenden Ergebnis, dass der Betroffene überall verklagt werden konnte, da das Internet an sich keinen festen Standort aufweist.
Dieser sogenannte fliegende Gerichtsstand stand in der Kritik: In der Theorie konnten sich Abmahner einfach das Gericht heraussuchen, welches bereits ähnliche Fälle günstig entschieden hatte. Aufgrund dieser Kritik wurde der fliegende Gerichtsstand mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs abgeschafft. Stattdessen soll nun das Gericht in dem Bezirk zuständig sein, in dem der Beklagte seinen Sitz hat. Genau an dieser Abschaffung rüttelte bereits im Januar das Landgericht Düsseldorf.
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