Amazon muss seine Kunden über das Herkunftsland von Obst und Gemüse informieren. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden, berichtet Heise Online, und damit ein vorheriges Urteil des Landgerichts München bestätigt. Amazon hatte zuvor 13 mögliche Herkunftsländer angegeben und damit gegen eine EU-Verordnung verstoßen, nach der Verbraucher über das Land informiert werden müssen, in dem das Obst und Gemüse geerntet wurde.
Mit dem Urteil wies das Gericht die Berufung von Amazon gegen das Urteil des Landgerichts aus dem Jahr 2020 zurück. Eine Anwältin von Amazon erklärte vor Gericht, dass das Geschäftsmodell bereits entsprechend angepasst worden sei – in der Folge sei das Angebot deutlich verkleinert worden, die Verkaufsmenge sei um 20 Prozent gesunken.
Amazon hatte argumentiert, dass es im Online-Handel nicht möglich sei, nur ein Ursprungsland anzugeben. Kunden könnten sich Lieferfenster in einem Zeitraum von 27 Tagen aussuchen, womit es unmöglich sei, ein einziges Ursprungsland für die frische Ware, die abhängig von Reifegrad und Lieferfähigkeit verkauft wird, vorherzusagen. Austausch- und Ersatzlieferungen seien so ebenfalls nicht machbar, verteidigte Amazon sich weiter.
Für das Gericht war diese Argumentation offenbar unzureichend. Vor Abschluss des Kaufvertrags müssten klare Kennzeichnungen sichtbar sein, verdeutlichten die Richter. Die Organisation Foodwatch, die gegen Amazons Kennzeichnung geklagt hatte, begrüßte das Urteil: „Das Urteil zeigt: Gesetzliche Kennzeichnungspflichten gelten auch für Online-Riesen wie Amazon und nicht nur für den Supermarkt um die Ecke.“
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