In unserem Datenschutz-Newsflash informieren wir Online-Händler kurz und bündig über Neuigkeiten aus dem Bereich Datenschutz.
Die Gelegenheit, dass sich Menschen in der Öffentlichkeit treffen, beispielsweise auf Events oder Versammlungen, ist aktuell zwar denkbar gering. Kommt es aber dazu, dass auf so einer Veranstaltung ein Foto der teilnehmenden Personen geschossen wird, ist grundsätzlich die Einwilligung des Abgebildeten erforderlich, wenn diese Person erkennbar wiedergegeben wird. Grundlage ist das Persönlichkeitsrecht des Menschen.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Pflichten jetzt noch einmal konkretisiert. Die Veröffentlichung eines Fotos auf einer Fanpage bei Facebook, auf dem Personen identifizierbar sind, stelle außerdem eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar, die einer datenschutzrechtlichen Zustimmung bedarf (Beschluss vom 19.01.2021, Aktenzeichen: 11 LA 16/20).
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