Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger bezeichnete den Vertrag zwischen Google und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn als „albtraumhaften Pakt zwischen privatem Monopol und Staatsmedium“. Grund für diese Beurteilung lieferte das Portal „gesund.bund.de“, welches Spahn im Kampf gegen Fehlinformationen in der Coronakrise ins Leben gerufen hatte. Damit Bürger beim Googlen von Krankheiten und Symptomen auch direkt auf das Portal kommen, hatte Google einen prominenten Wissenskasten rechts neben den Suchergebnissen geschaltet.
Dagegen wandte sich unter anderem der Burda-Verlag, der die Seite Netdoktor betreibt. Der Verlag klagte zugleich gegen Google und die Bundesregierung. Gestern nun entschied das Landgericht München I (Aktenzeichen: 37 O 15721/20 und 37 O 17520/20) über die Fälle.
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habe heute in Focus online gelesen, Google hätte die Berufung zurückgezogen. Inwiefern ist das Urteil nun Strafrechtlich relevant? Mit anderen Worten, werden hier Strafen ausgesprochen?
mfG Hermann Rank
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Antwort der Redaktion
Hallo Herr Rank,
da Google die Berufung zurück gezogen hat, wird das erste Urteil rechtskräftig. Sollte Google dem Urteilsspruch nicht nachkommen, so kann Burda ein Ordnungsgeld zur Durchsetzung beantragen.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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