Ein Hinweis in einer Zahlungsaufforderung, der lediglich nüchtern und sachlich über die Folgen der Nichtzahlung einer berechtigten Forderung informiert, könne durchaus legal sein und daher weder als irreführend noch als unzulässige aggressive Geschäftspraxis angesehen werden (OLG Hamburg, Urteil vom 11.06.2020, Aktenzeichen 15 U 88/19), wie wir erst kürzlich berichteten. Die Zahlungserinnerung sei nur an tatsächlich säumige, also „rechtswidrig auf eine berechtigte und fällige Forderung nicht zahlende Verbraucher“ gerichtet gewesen, die auf die möglichen Folgen hingewiesen werden dürfen, um so zur Einsicht (und Zahlung) bewegt zu werden. Das ist also unbedenklich. Es war aber genau der Knackpunkt in einem anderen Fall am selben Gericht.
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Vom "Eigentümer" der Forderung habe ich nach der Meldung telefonisch wie auch per Email die Information erhalten, die kommenden beiden Mahnungen zu ignorieren.
Der echte Bankinhaber hat zum Glück die Abbuchungen mitbekommen und auch unverzüglich zurückbuchen lassen und ich erhielt 2 Mahnungen über 2 Forderungen.
Provisorisch teilte ich dem "Eigentümer" der Forderungen mit das ich keinen kostenpflichtig en Vertrag mit ihnen oder Auftraggeber geschlossen habe und auch somit keine Zahlungen - wie in den Forderungen beschrieben - von mir zu erwarten sind.
Darauf hin war erst mal Ruhe bis gerade 2 neue Mahnungen (2. Mahnung) ins Postfach landeten mit dem Hinweis dass bei erneuter nicht Zahlung ein Inkassodienst mich wohl besuchen kommen wird wodurch weitere Kosten entstehen werden.
Wenn die bei mir unberechtigter Weise bei mir vor der TÜr stehen sollten, muss ich die zu nem Kaffee und Kuchen rein lassen oder wird es nun Zeit einen Anwalt einzuschalten?
Schon nervig mit was für einen Mist man sich herumschlagen muss nur weil Firmen ihre Zahlungsplattfo rmen nicht richtig absichern und vor Aktivierung und Freischaltung von Zahlungsdienste n keine Kontrollen über Postident, Ausweiskopie etc. sich einholen. Man hätte ja per Email eine "Freischaltbest ätigung" einholen können oder ein Postident Verifizeirungsv erfahren durchlaufen lassen was nur mit ECHTEM AUSWEIS etc. funktioniert. Man hätte im Vorfeld Bankverbindung mit Antragssteller prüfen können ob die zusammen gehören.
Solange hier keine richtige Sicherheit besteht, ist es nur eine Frage der Zeit bis jeder von uns irgendwann einmal davon betroffen sein wird.
Es is so einfach! Man benötigt oft nur eine Anschrift von jemand, eine korrekte Bankleitzahl/Ko ntonummer von jemand anderes und das Shoppen auf fremden Namen kann los gehen. Siehe LidlPay! Auch ein gutes abschreckendes Beispiel (gewesen)!
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Die verbraucherfreu ndliche Rechtsprechung zusammenfassend betrachted kann der Verbraucher doch alles umsonst bekommen. Zwar nicht legal, aber wirklich was zu befürchten hat er doch nicht!
Dafür braucht man nicht mal ein bisschen kriminelle Energie, man muss nur die aktuelle Rechtsprechnung verfolgen um im Alles-Gratis-(D eutsch)land gut durchzukommen.
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