Natürlich muss jeder Inhaber eine Webseite dafür haften, wenn er fremde Fotos ohne Erlaubnis (Lizenz) verwendet. Eine urheberrechtliche Abmahnung kann die Quittung sein. Was aber soll die Folge sein, wenn man die Fotos gar nicht selbst hochgeladen hat, sondern ein Hacker sie nach einem Angriff ins Netz gestellt hat? Genau dieser Streit führte vor das OLG Hamburg.
2018 hackten Dritte eine Internetseite eines Forschungs- und Informationszentrums und luden ein Foto sowie weitere Programmdateien unter Ausnutzung vorhandener Sicherheitslücken auf dem Server der Webseite hoch. Der Berufsfotograf, dem die Rechte am Foto zustehen, mahnte die Betreiber der Webseite daraufhin ab.
Kommentar schreiben