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3 Jahre Haft wegen Coronahilfe-Betrug

Veröffentlicht: 28.01.2021
imgAktualisierung: 28.01.2021
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
28.01.2021
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ca. 2 Min.
Schatten eines Häftlings in der Zelle
© zapomicron / Shutterstock.com
Erneut musste sich ein Soforthilfe-Betrüger vor einem Strafgericht verantworten. Zur gleichen Zeit läuft in München noch ein Strafverfahren wegen eines Millionenbetruges.


Erneut stand ein Mann vor dem Strafgericht, weil er Soforthilfe beantragt haben soll, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. Der 32-jährige Gastwirt aus Rottweil wollte sich insgesamt 488.000 Euro auszahlen lassen.

Nicht existierende Zahlungsengpässe

Wie der Schwarzwälder Bote im vergangenen Jahr über das damals noch laufende Ermittlungsverfahren berichtet, hat der Mann den Behörden nicht existierende Zahlungsengpässe vorgegaukelt. Insgesamt habe er von März bis Juli 2020 18 Anträge auf Soforthilfe gestellt. Dafür habe er die Daten in den Anträgen immer wieder verändert. Das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Rottweil stellt eine „hohe kriminelle Energie“ fest. So habe er zur Täuschung der Behörden unterschiedliche Konten geführt. Dabei ging der Gastwirt besonders dreist vor: Zwei Tage, nachdem Beamte seine Wohnung durchsucht haben, reichte er einen neuen Antrag ein.

Aufgrund der aufmerksamen Behördenmitarbeiter sei der Betrug, bzw. der versuchte Betrug aufgeflogen. So wurde am Ende nur ein Teil der beantragten Summe auch tatsächlich ausbezahlt. 

Vor Gericht zeigte sich der Mann geständig und wurde laut Spiegel nun zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Millionenbetrug vor dem Landgericht München I

Das Landgericht München I beschäftigt sich zurzeit ebenfalls mit einem Coronahilfen-Betrüger. Dieser ging allerdings wesentlich dreister vor. Der 31-Jährige hatte im Namen fiktiver und realer Unternehmen insgesamt 91 Anträge gestellt und wollte so 1,1 Millionen Euro erschlichen. Gut 36.000 Euro hat er vor seiner Festnahme auf eine ausländische Kryptowährungsbörse geleitet. Auch aus der U-Haft heraus soll er weitere Straftaten begangen haben, weswegen die Staatsanwaltschaft zusätzlich wegen Computerbetrugs ermittelt. 

Veröffentlicht: 28.01.2021
img Letzte Aktualisierung: 28.01.2021
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Christian
28.01.2021

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Drei Jahre sind absolut lächerlich, denn hier wurde nicht nur der Staat betrogen, sondern auch jeder Selbständige, welcher um sein Unternehmen bangen muss mit Füßen getreten. Pro Antrag 3 Jahre wäre da wohl die bessere Wahl gewesen. Sowas erfordert ein hohes Maß an krimineller Energie, denn es geht ja nicht um ein zwei Anträge und auch nicht um 10.000EUR...