Bisher sind die Behörden immer um die Frage herum gekommen, ob Amazon eine marktbeherrschende Stellung hat. Meist einigten sich die Kartellbehörden vor Abschluss mit Amazon. Entsprechend stand zwar stets der Verdacht im Raum, dass das Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung innehat – formell festgestellt wurde diese aber nie.
Umso überraschender ist nun die Feststellung, die das Landgericht München I getroffen hat: Amazon missbraucht seine marktbeherrschende Stellung durch ungerechtfertigtes Sperren von Verkäuferkonten.
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Ähh, ja, schon seit langem. Noch nicht mitbekommen.
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