Welches Team sieht sich nicht gern als jung und motiviert? Dass diese Eigenwahrnehmung zumindest in Stellenbeschreibungen zum Fallstrick werden kann, zeigt ein Fall des Landesarbeitsgerichts Nürnberg.
Ein Lebensmittelgroßhandel suchte für sein in der Stellenbeschreibung als „junges, hoch motiviertes“ betiteltes Team neue Mitarbeiter. Als ein 61-jähriger Bewerber nicht genommen wurde, klagte dieser wegen Altersdiskriminierung und bekam Recht.
In der nun veröffentlichten Entscheidung des LARbG Nürnberg (Urteil vom 27.05.2020, Aktenzeichen: 2 Sa 1/20) führte das Gericht aus, dass Eigenschaften, wie jung und hochmotiviert im Allgemeinen eher jungen Menschen zugeschrieben werden. Die Formulierung könne nur so verstanden werden, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer sucht, der ins Team passt, weil er selbst jung und dadurch hochmotiviert ist. Die Formulierung in der Stellenanzeige ließe nur den Schluss zu, dass der Bewerber die Stelle wegen seines Alters nicht bekommen hat.
Als Entschädigung muss das Unternehmen zwei Monatsgehälter, also 6.710,98 Euro zahlen.
Kommentar schreiben