Beim Affiliate-Marketing vermittelt ein Affiliate (auch Affiliate-Partner oder Affiliate-Marketer genannt) einem Händler (z. B. Amazon oder Amazon-Marketplace-Händler) einen Verkauf. Dafür erhält der Affiliate eine Provision. Der Händler spart sich dadurch Zeit und Geld für Marketingmaßnahmen, während der Affiliate provisionsbasierte Einnahmen erhält.
Anhand der zahlreichen Urteile sieht man jedoch, dass das Bewusstsein für rechtssicheres Affiliate-Marketing noch nicht da ist. Anfang des Jahres hatte erst ein Gericht im Zusammenhang mit Affiliate-Links und Schleichwerbung für Amazon-Produkte auf Buzzfeed geurteilt (wir berichteten). Wo sich für Verbraucher ein kommerzieller Zweck nicht selbst ergibt, muss er gekennzeichnet werden. So entschied das Landgericht Berlin im Hinblick auf einen Artikel des Infotainment-Portals. Das Landgericht München hatte diese Linie zuvor ebenfalls vertreten.
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