Zwischen Amazon und seinen deutschen Marktplatz-Händlern besteht manchmal eine Art Hassliebe: Viele Händler machen auf Amazon große Umsätze, müssen sich aber den – nicht immer nachvollziehbaren – Regeln des E-Commerce-Riesen unterwerfen – etwa bei Sperrungen des jeweiligen Seller Accounts.
Jetzt hat das Landgericht München I in einem Urteil (Az: 31 O 17559/19) die Rechte von Amazon-Händlern gegenüber dem Marktplatz-Anbieter gestärkt, wie Internet World berichtet. Amazon darf demnach Guthaben eines gesperrten Händler-Kontos nicht einfach einbehalten.
Der Fall: Ein Amazon-Händler hatte seit 2017 über verschiedene europäische Amazon-Marktplätze Microsoft-Software verkauft. Wegen des Vorwurfs gefälschter Produkte wurde der Händler mehrfach gesperrt, im Jahr 2019 wurde der Account dann endgültig dichtgemacht, das damals bestehende Guthaben von rund 22.000 Euro behielt Amazon ein. Daraufhin verklagte der betroffene Online-Händler den E-Commerce-Riesen wegen der Zurückhaltung des Geldes.
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Verkaufserlöse werden ohne Vorwarnung plötzlich einbehalten.
Auch nach VKS- Kontaktaufnahme und dem Bekanntwerden, dass es vielen Händlern so ergeht.
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Amazon ist wie die Pandora Büchse in sich verschlossen.
Leider geht es nicht ohne Amazon aber mit Amazon ist es auch nicht mehr das was es Mal war.
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Antwort der Redaktion
Hallo Lene,
bei Ebay dürfte das ganz ähnlich aussehen, allerdings gibt es dazu noch keine Rechtsprechung. Im Zweifel solltest du deinen Fall von einem Anwalt prüfen lassen.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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PayPal und Amazon hat schon deutsche Firmen Existenzen gekostet, weil keine Sau nachvollziehen kann, was die machen.
Wir haben kein PayPal und kein Amazon und es läuft trotzdem. Wer sich mit solchen Firmen verbrüdert, muss später nicht weinen, wenn sie Ihn ruinieren.
Wenn Kunden wirklich wüssten, was PayPal und Amazon abzieht, dann würde keine mehr mit dieser Scheisse zahlen.
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Ich habe nur den Name behalten was bei Amazon ein großer Fehler ist zugreifen auf mein Account geht nicht da eine Mailadresse hinterlegt ist die man mir nicht sagt, Anwalt eingeschaltet wo 4 Briefe entstanden, und mir wurde gesagt Klagen bringt nichts. ImAmazon Lager lagen 12 000 Artikel die alle auf meine kosten zurück gesendet wurden da Ich keine Artikel vernichten lasse.
Nie wieder Amazon
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Antwort der Redaktion
Hallo,
das ist eine sehr gute Frage, die wir so pauschal leider nicht beantworten können. Hier kommt es wahrscheinlich auch stark darauf an, was dazu in den AGB steht und inwiefern diese AGB rechtens sind.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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denken die .
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Ich werden seid Monaten Terrorisiert und habe auch deswegen schon einen Hörsturz erlitten. Schriftliches an Amazon wird nicht beantwortet. Sicher ist ich habe nichts verknüpft- ich habe kein geistiges Eigentum gestohlen. Allerdings habe ich 2 Beschwerden: " Ware nicht erhalten" schreiben die Kunden. Diese haben aber die Ware nicht angenommen, diese kam zurück. Amazon nimmt aber Unqualifizierte Beschwerden nicht heraus. Immerhin habe ich bei Ebay über 4000 Bewertungen 100 % Gut.
Anmerkung: Ich hatte im Mai schon meinen Vorjahresumsatz bei Amazon erreicht, seid dem gibt es Probleme.
Ich bin in den 9 Jahren Mitglied bei Amazon jetzt 6 mal schikaniert worden. Ich habe immer alles bei dem Kartellamt angezeigt.
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