Wer auf Facebook beleidigt wird, hat dagegen einen Anspruch auf Unterlassung. In der Folge muss Facebook die Kommentare löschen. Das Problem ist aber, dass ein Urteil, in dem steht, dass Facebook dann vielleicht künftig Beleidigungen, wie „miese Volksverräterin“ löschen muss; Bezeichnungen wie „mieser Volksjudas“ gegebenfalls aber eben nicht löschen muss. Genau vor diesem Problem stand die österreichische Politikerin Glawischnig-Piesczek. Diese wurde auf Facebook von einer Nutzerin nämlich als „miese Volksverräterin“ und „korrupter Trampel“ beleidigt und wollte Facebook via Gericht dazu zwingen, weltweit nicht nur solche, sondern auch sinngleiche Hasskommentare gegen ihre Person zu löschen.
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