Am Dienstag entschied der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung in Frankreich, Belgien und Großbritannien. Ausgangspunkt waren Klagen von Bürgerrechtsorganisationen und NGOs. Dabei ging es beispielsweise um Pflichten von Dienstanbietern, ie Daten, wie etwa die Länge der genutzen Antennen oder die Angaben zur Zahl der Klingentöne von Nutzern speichern sollten (wir berichteten).
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