Das Vermieten von Wohnungen per Kurzzeitmiete, also etwa an Touristen, kann ein lukratives Geschäft sein. Aus diesem Grund stehen besonders in Ballungsgebieten viele Wohnungen nicht mehr für den Zweck zur Verfügung, Personen auch dauerhaft ein Dach über dem Kopf zu bescheren.
Um dem Wohnungsmangel Einhalt zu gebieten, können die Eigentümerinnen und Eigentümer in der EU dazu verpflichtet werden, für das kurzzeitige Vermieten eine Genehmigung einzuholen, ohne die das Anbieten der Wohnungen auf Plattformen wie Airbnb nicht rechtens ist. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof, nachdem die Anbieter zweier Einzimmerwohnungen in Frankreich gegen eine solche Regel versuchten vorzugehen (Urteil v. 22.09.2020, Rechtssachen C-724/18 und C-727/18).
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