In der EU ist ja bekanntlich alles reglementiert und so wundert es nicht, dass es eine „Delegierte Verordnung zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor“, sprich: eine Verordnung zur Herkunftsangabe von Weinen, gibt.
Die Verordnung bildete nun die Grundlage eines Streites zwischen einer großen deutschen Weinkellerei und einem Schaumweinhändler.
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