6.000 Euro Vertragsstrafe werden nun für einen Ebay-Händler fällig – trotz eines relativ geringen Umsatzes von unter 12.000 Euro im Jahr. Das entschied kürzlich das Landgericht Dortmund (Urteil v. 19.08.2020, Az. 10 O 19/19).
Dabei ging es um gleich sechs Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, zu deren Unterlassung sich der Online-Händler durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber einem Mitbewerber verpflichtet hatte. Dieser hatte nun höhere Vertragsstrafen geltend gemacht, da es zu den besagten Verstößen wieder gekommen sei. Das Landgericht erkannte am Ende nur eine gerechtfertigte Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 Euro – was jedoch noch immer eine extrem hohe Summe ist. Was steckt dahinter?
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Es dürfte sehr schwierig werden, in der Realität nachzuweisen, dass tatsächlich Mitbewerber einen Nachteil haben, wenn der OS-Link fehlt oder nirgendwo steht, dass der Kaufvertrag mit Klick auf "Kaufen" zustande kommt. Und auch die Wiederrufserklä rung liest auf Ebay niemand, weil die wichtigsten Punkte (Käufer zahlt Rückversand, Frist 14 Tage) verkürzt gut sichtbar angegeben sind.
Viel schlimmer - paradoxerweise aber gerade nicht abmahnfähig oder strafbewehrt - ist, dass dieser offensichtlich nicht besonders schlaue (oder vielleicht eher bauernschlaue) Ebay-Verkäufer meint, als Privatverkäufer könnte er seinen Pflichten entgehen. Dieses Vortäuschen des Privatverkaufs ist eine echte Wettbewerbsverz errung. Den Kunden ist es vermutlich egal, Hauptsache sie zahlen Schnäppchenprei se, und Rasierklingen haben wahrscheinlich auch eine Retourenquote von null Prozent. Verfolgt wird es höchstens vom Finanzamt, wenn es darauf stößt.
So gesehen vielleicht ganz gut, wenn dieser Amateur-Händler mit harten finanziellen Strafen aus dem Verkehr gezogen wird. Andererseits ist es sicher für den Wirtschaftsstan dort Deutschland nicht unbeidngt förderlich, wenn Onlinehandel ohne aktive Rechtsberatung praktisch nicht mehr möglich ist.
Denn die Gründe der Abmahnungen und Vertragsstrafen - die aber auch alle anderen, ehrlichen Händler bedrohen - sind lächerlich - aber leider in Deutschland eben rechtens.
Übrigens innerhab der EU (fast) ausschließlich in Deutschland - und außerhalb der EU belastet sich sowieso niemand mit diesem Firlefanz. In den meisten Ländern gibt es so etwas wie das deutsche Abmahnwesen nicht. Mitbewerber können klagen, aber müssen dabei natürlich auch immer das Prozess-Risiko abwägen und ggf. tragen. In Deutschland schickst Du über Anwalt einfach einen Musterbrief mit Textbausteinen plus Kostennote und Unterlassungsve rfügung, wenn du Mitbewerber ärgern willst.
Die hier bemängelten
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Aber wenn er als "Privat" deine gewerblichen Sachen verkauft, und so keine Garantie, Widerrufsrecht ect einräumt finde ich es durchaus legitim. Spätestens nach der ersten Abmahnung hätte er ja Geld in die Hand nehmen können um seine Rechtstexte auf aktuellen Stand zu bringen.
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Wenn da nicht mal einer auf den Tisch haut, macht der doch ewig so weiter.
Er wollte sich ja offensichtlich mit einem "privaten" Account geschickt aus der Affaire ziehen.
Also ganz bewußt betrügen oder wie man das bezeichnen soll.
Die 6000€ mögen gegen einen Jahresumsatz von 12000€ viel erscheinen, nur wieviele Jahre macht der das schon.
Wenn er zB seit 10 Jahren dabei ist, dann ist es doch ok.
Und es ist auch nicht einzusehen, dass andere Händler ne Menge Geld, Zeit und Mühe in korrekte Internetauftrit te investieren müssen um nicht abgemahnt zu werden und andere Schlaumeier meinen, sie können sich das sparen oder zucken mit den Schultern und es geht ihnen am verlängerten Rücken vorbei.
Sogar die Vertragsstrafe hielt er ja wohl für einen Jux.
Nun weiß er es besser.
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Wie viel Mrd Strafe sollte dann die Autoindustrie, die jahrelang millionenfach betrogen hat bezahlen?
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