„Deutsches Unternehmen – wir bürgen für die Qualität der von uns hergestellten Module“ – so warb ein Hersteller von Solarpanels für seine Produkte. Das erzeuge, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, bei Verbrauchern den Eindruck, die Module würden in Deutschland hergestellt. Gut für das Marketing: Immerhin steht die Herkunftsangabe Deutschland gewissermaßen auch für eine gute Qualität. Im betreffenden Fall war dies allerdings nicht ausnahmslos so. Im Eilverfahren untersagte das Gericht nun die angegriffenen Werbeaussagen (Beschluss v. 17.08.2020, Az. 6 W 84/20).
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