Der Kaufvertrag ist zustande gekommen, die Ware schon weg – und das Geld nicht da. Zahlen Käufer ihre Rechnungen nicht, ist das für betroffene Online-Händler genauso wie für Anbieter anderer Leistungen keine schöne Sache. Das Geld erfolgreich einzufordern kostet Zeit, Nerven und in der Regel auch weiteres Geld. Rechtsverfolgungskosten können allerdings umgelegt werden auf den säumigen Kunden, wenngleich nicht unbegrenzt.
Mit einem Fall überhöhter Inkassokosten hatte sich kürzlich der Bundesgerichtshof zu befassen. Dabei war nicht nur die Höhe der Pauschale ein Problem, wie die Richter befanden. Es wurden auch Posten eingerechnet, die nicht auf den säumigen Kunden umgelegt werden können.
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