Wie Preise beim Verkauf an Endverbraucher angegeben werden müssen, ist natürlich geregelt. Selbst den Pfand, zum Beispiel auf Getränkeflaschen, betrifft das. Was hier beachtet werden muss, regelt die Preisangabenverordnung (PAngV). Doch rund um die spezielle Regelung zu Pfand kommt es immer wieder zu rechtlichen Streitigkeiten: Die deutsche Regelung verstößt nämlich gegen europäisches Recht. Betroffene bringt das in eine schwierige Situation – woran soll man sich nun halten?
Ein Lebensmittelhändler, der Getränke in Pfandflaschen und Joghurt in Pfandgläsern anbietet, hat sich dafür entschieden, die deutsche Regelung zu befolgen und sah sich dann mit einem Unterlassungsverlangen eines Wettbewerbsverbandes konfrontiert.
Die Sache war nun vor dem Oberlandesgericht Schleswig gelandet (Urteil v. 30. Juli 2020, Az. 6 U 49/19). Einen Unterlassungsanspruch haben die Richter nicht als gegeben gesehen. Die gesetzliche Regelung sei zwar europarechtswidrig, aber gültig. Ähnlich hatte im März auch das Oberlandesgericht Köln geurteilt.
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