Verschreibungspflichtige Medikamente unterliegen in Deutschland einer Preisbindung. Diese Preisbindung soll gewährleisten, dass es eine flächendeckende Versorgung mit Apotheken gibt und Apotheker auf dem Land nicht aufgrund von Rabattschlachten verdrängt werden.
Folgerichtig sind auch kostenlose Zugaben verboten, da diese zumindest mittelbar den Preis des Medikaments senken.
In einem aktuellen Fall musste sich nun das Bundesverwaltungsgericht mit kostenlosen Beigaben zu verschreibungspflichtigen Medikamenten auseinander setzen.
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