Mit Beschluss vom 5. August 2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwei Verfassungsbeschwerden von zwei Unternehmen des Amazon-Konzerns abgelehnt. Diese hatten sich durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in ihren Grundrechten verletzt gesehen: Vertreter der Gewerkschaft Verdi sowie streikende Beschäftigte der zum Konzern gehörenden Unternehmen hatten sich an einzelnen Streiktagen kurz vor Schichtbeginn auf dem Betriebsparkplatz versammelt, welcher von vielen Beschäftigten genutzt wird. Amazon hatte sich gegen diese Streikmaßnahmen gewehrt und auf das Hausrecht berufen – das Bundesarbeitsgericht entschied jedoch, dass diese auf dem Parkplatz hinzunehmen seien.
Wie es nun vom Bundesverfassungsgericht heißt, seien die Entscheidungen der Arbeitsgerichte aber aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (Beschlüsse v. 09.07.2020, Az. 1 BvR 719/19 und 1 BvR 720/19).
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