Wettbewerbszentrale hatte wegen Irreführung geklagt
46 Mindeststandards muss ein Hotel erfüllen, um zumindest einen Stern von der Deutschen Hotelklassifizierung des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga zu erhalten. Ob diese Standards auch gehalten werden, wird alle drei Jahre überprüft. Die Sterne der Dehoga sind dabei für viele Gäste der Gratmesser und wirken sich auf die Entscheidung aus.
Wer daher mit Sternen wirbt, ohne diese zu besitzen, begeht eine Irreführung. Daher versteht die Wettbewerbszentrale laut Beck Aktuell bei der Sterne-Vergabe durch Google auch keinen Spaß: „Google speiste seine Sterneangaben aus für den Nutzer nicht nachvollziehbaren Quellen und erklärte auch nicht-klassifizierte Hotels zu Sterne-Hotels“, wird die Wettbewerbszentrale zitiert. Unterm Strich musste auch das Landgericht Berlin dem Verband Recht geben. Google selbst hat vor Gericht den Sachverhalt anerkannt.
Die Aussage, dass ein Hotel eine gewisse Anzahl von Sternen habe, darf allerdings nicht mit den Google-Bewertungen verwechselt werden. Auch diese werden durch Sterne abgebildet, waren aber nicht Gegenstand des Verfahrens.
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