Das Landgericht München I hat entschieden, dass Tesla verschiedene Werbeaussagen nicht mehr tätigen darf (Urteil v. 14.07.2020, Az. 33 O 14041/19, nicht rechtskräftig).
„Autopilot inklusive“, „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ oder auch „Bis Ende des Jahres: (...) automatisches Fahren innerorts“ – diese Aussagen für sich, aber auch die Bezeichnung des Fahrassistenzsystems als „Autopilot“ überhaupt seien irreführend für Verbraucher. Einerseits sei die Erwartung, die erzeugt werde, zur Zeit technisch gar nicht erfüllbar. Aber auch rechtlich sei das autonome Fahren problematisch.
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