Schon in der Antike war dieses Getränk bzw. Genussmittel viel wert: Wein. Heutzutage findet man das Produkt für wenige Euro im Supermarkt, oder auch im Fachhandel, mit Preisen, die nach oben quasi offen sind. Was hinter den mitunter exorbitanten Preisen steckt, das ist da manchmal die Frage – vielleicht der Geschmack, das Alter, die Herstellung, der Boden, auf dem der Wein wuchs, die Seltenheit oder schlichtweg die Prestige.
Was auch immer jeweils hinter dem Preis stecken mag, Käufer zahlen ihn für das konkrete Produkt, das Original. Doch dass es auch auf diesem Markt zu Fälschungen kommen kann, zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Urteil v. 25.6.2020, Az. 28 U 53/19). Hier ging es um 36 Flaschen Wein für immerhin knapp 300.000 Euro.
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Das möchte doch jeder private Weinkäufer sicher gerne wissen für die Zukunft. Und wie war die Vorgeschichte, woher hatte denn der Händler in Köln diese Flaschen? Romanee Conti gibt es generell nur sehr schwer am Markt, erst recht sind gleich 36 Flaschen im Ganzen nicht an irgendeiner Ecke zu erstehen.
VW, Deutsche Bank oder Wirecard, Höness, Tönnies, usw. usf., man nennt doch auch sonst dann nach Urteil Ross und Reiter.
Mehr Information bitte! Das müsste doch im Interesse jeden seriösen Weinhändlers und kauffreudigen Weinfreundes liegen.
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Antwort der Redaktion
Lieber Wulf,
die Pressemitteilun g des Gerichts enthält leider keine Angaben zur Identität der beteiligten Parteien. Das ist, so wie bei Urteilen, der Normalfall bei der Veröffentlichun g durch die Gerichte. Ausnahmen werden da nur in Einzelfällen gemacht.
Grundsätzlich kannst du aber beim Gericht selbst anfragen und dort dein Informationsbed ürfnis schildern. Vielleicht erhältst du dort weitere Auskünfte.
Beste Grüße
die Redaktion
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